Das ist bei abgesagten Reisen und Co. zu beachten...

Das ist bei abgesagten Reisen und Co. zu beachten

Heute Thema Geld

Ob Reisen oder Veranstaltungen: Viele Pläne sind durch die Corona-Krise geplatzt. Wie es aktuell mit Erstattungen aussieht, haben wir für Sie zusammengefasst.

Die lang ersehnte Pauschalreise ist abgesagt, das Konzert verschoben und die vor Monaten gebuchten Flüge ganz gestrichen – die Corona-Krise stellt viele Pläne auf den Kopf. Die Folge: Viele Verbraucher fragen sich, ob und wie sie ihr Geld zurückbekommen. Die aktuelle Rechtslage im Überblick.

Gutschein statt Erstattung: Aktuelle Debatte

Weil viele Branchen in der Corona-Krise um ihre Existenz kämpfen, ist eine Debatte um das Thema Gutscheine statt Geld entfacht. Verbraucher könnten künftig Gutscheine statt Kostenerstattungen erhalten dürfen, um Fluggesellschaften und Reiseveranstalter finanziell zu entlasten. Das Corona-Kabinett hatte sich am 2. April dafür ausgesprochen, dass Verbraucher kein Geld mehr zurückbekommen, wenn Flüge, Reisen, Fußballspiele und Konzerte abgesagt werden, sondern nur noch Gutscheine. Diese Entscheidung muss jedoch noch von der EU-Kommission bestätigt werden. Wann mit einer finalen Entscheidung zu rechnen ist, steht derzeit nicht fest. Verbraucherschützer sehen dieses Vorhaben kritisch: „Gutscheine sind unfair, diese staatlich abzusichern aufwändig“, twitterte beispielsweise die Mobilitätsexpertin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands Marion Jungbluth.

Das gilt bei Veranstaltungen

Die ganze Welt befindet sich im Ausnahmezustand und will die Verbreitung des Coronavirus so gut wie möglich eindämmen. Deshalb werden derzeit auch viele Veranstaltungen verschoben, oder sogar ganz abgesagt. Welche Rechte haben hier Betroffene? Parsya Baschiri von der Verbraucherzentrale Bremen erklärt, was Verbraucher dazu wissen müssen:

  • Wird eine Veranstaltung an einem bestimmten Termin abgesagt, können Verbraucher ihr Geld zurückverlangen. Denn: Der Veranstalter kommt in solchen Fällen seiner Leistungspflicht nicht nach. Gutscheine müssen Verbraucher hier nicht akzeptieren. Doch Stiftung Warentest weist darauf hin, dass vor allem kleine Theater und Konzerthäuser ihre Kunden darum bitten, statt des Geldes auch Gutscheine anzunehmen. Schließlich stehen viele Unternehmen gerade vor existenziellen Herausforderungen.
  • Wird die Veranstaltung verschoben, kommt es darauf an: „Steht auf der Karte ein festes Datum, müssen Betroffene sich auf die Verschiebung nicht einlassen“, sagt der Verbraucherschützer. Gilt das Ticket allerdings für einen Zeitraum oder ist an keinen festen Termin gebunden, können Ticketinhaber den Eintrittspreis nicht einfach so zurückfordern.
  • Das gilt auch, wenn sie ihr Ticket aus Angst vor dem Virus zurückgeben wollen: „In diesem Fall haben Verbraucher keinen Anspruch auf Rückerstattung“, erklärt Baschiri. Hier kommt es auf die Kulanz des Veranstalters an.
  • Bei Dauerkarten, etwa für Fußballspiele, sieht es etwas komplizierter aus: Zwar können Inhaber die Karte laut Baschiri nicht einfach stornieren, jedoch den Preis für abgesagte Veranstaltungen anteilig zurückerstatten lassen. Am besten wenden sich Verbraucher in solchen Fällen direkt an den Veranstalter.

Achtung: Wer Tickets kaufen und dafür eine Ticketversicherung abschließen möchte, sollte vorher genau in die Versicherungsbedingungen schauen. „Wir haben vereinzelt Erfahrungen gemacht, dass Versicherungsanbieter den Coronavirus bereits in ihre Ausschlussgründe reinformuliert haben“, warnt der Verbraucherschützer.

Gesunden Gruß  Horst...                                                                            Quelle: ING Bank

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